Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Qardify
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform Qardify, betrieben von Muhammet Duran, Duran Co. (Einzelunternehmen), Großenbuschstraße 14, 53757 Sankt Augustin (nachfolgend „Qardify").
(2) Vertragspartner ist der gewerbliche Betrieb (z. B. Café, Bar), der Qardify zur Kundenbindung einsetzt (nachfolgend „Betrieb" oder „Kunde"). Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher.
(3) Die Gäste der Betriebe sind nicht Vertragspartner von Qardify. Ihr Verhältnis richtet sich nach dem jeweiligen Betrieb und der Datenschutzerklärung.
2. Leistungsbeschreibung
(1) Qardify stellt eine digitale Stempelkarten- und Kundenbindungslösung bereit: digitale Stempelkarten für Gäste, eine Mitarbeiter-App zum Stempeln und Einlösen, Verwaltung, Einladungen und Auswertungen.
(2) Qardify ist ein technischer Dienstleister. Die inhaltliche Ausgestaltung des Treueprogramms (z. B. welche Prämie bei wie vielen Stempeln) sowie die Einlösung und Gewährung der Prämie liegen allein beim Betrieb. Qardify gewährt keine Prämien und haftet nicht für deren Einlösung.
(3) Qardify entwickelt die Plattform laufend weiter. Funktionsumfang und Oberfläche können sich ändern, solange der vertragliche Kernnutzen erhalten bleibt.
3. Preise und Zahlung
(1) Die Nutzung kostet 49,00 € pro Monat je Betrieb zuzüglich einer einmaligen Einrichtungsgebühr von 199,00 €.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Die monatliche Gebühr ist jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungsmonats fällig. Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den eingesetzten Zahlungsdienstleister; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Die Einrichtungsgebühr wird bei Kündigung nicht anteilig erstattet.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende werden die dem Betrieb zugeordneten Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht oder zurückgegeben.
5. Pflichten des Betriebs
(1) Der Betrieb hält seine Zugangsdaten geheim und sorgt dafür, dass nur berechtigte Mitarbeitende Qardify nutzen.
(2) Der Betrieb ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gegenüber seinen Gästen verantwortlich, insbesondere für die erforderlichen Einwilligungen und Informationen. Grundlage hierfür ist der Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Qardify und dem Betrieb (Art. 28 DSGVO), der Bestandteil des Vertrags ist.
(3) Der Betrieb löst zugesagte Prämien gegenüber seinen Gästen selbst ein.
6. Verfügbarkeit
Qardify bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Wartung, Störungen Dritter (Hosting, Wallet-Anbieter) und höhere Gewalt können zu Einschränkungen führen.
7. Haftung
(1) Qardify haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Qardify haftet nicht für die Einlösung von Prämien, für Inhalte oder Zusagen des Betriebs gegenüber seinen Gästen oder für Ausfälle von Drittanbietern.
8. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ist der Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Sankt Augustin bzw. das für den Sitz von Qardify zuständige Gericht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.